Was ist eigentlich Kieferorthopädie?
Bei der Kieferorthopädie (auch Orthodentie = Zahnregulierung) handelt es sich um ein Teilgebiet der Zahnmedizin. Wir engagieren uns hauptsächlich bei der Behandlung sowie in der Prävention von Zahn- und Kieferfehlstellungen.
Eine ausführliche Diagnostik und zahnärztliche Anamnese sowie die ganzheitliche Beurteilung der Patientensituation stehen am Beginn einer jeden kieferorthopädischen Therapie, für die wir einen individuellen Behandlungsplan erarbeiten. Das Ziel besteht darin, die Lagebeziehung der Kiefer und Zähne zueinander zu verbessern, um Fehlentwicklungen des Kauapparates zu beheben und mögliche Folgeerkrankungen (Craniomandibuläre Dysfunktion, CMD) zu vermeiden. Dafür stehen uns in der Funktionskierferorthopädie (KFO) unterschiedliche Methoden zur Beeinflussung der Kiefersituation zur Verfügung sowie Möglichkeiten zur Bewegung von Zähnen (Othodontie) bei Fehlstellungen mit herausnehmbaren oder festsitzenden Apparaturen. Kieferorthopädische Behandlungen können auch lange nach Abschluss der Wachstumsphase bei Jugendlichen und Erwachsenen erfolgen.
Was unterscheidet einen Kieferorthopäden von einem Zahnarzt?
Zahnarzt und Kieferorthopäde befassen sich gleichermaßen mit Zähnen und der allgemeinen Zahngesundheit. Ein Kieferorthopäde ist ein Zahnarzt, der nach seinem Studium erste Praxiserfahrungen gesammelt und im Anschluss eine mindestens 3-jährige Zusatzqualifikation im Fachgebiet der Kieferorthopädie (KFO) abgeschlossen hat.
Die Spezialausbildung findet in der Regel in einer Fachklinik (Universitätsklinik) oder einer kieferorthopädischen Praxis statt. Erst nach dieser Weiterbildung mit erfolgreicher Facharztprüfung ist es möglich, Fehlentwicklungen und Fehlfunktionen im komplexen Zusammenspiel von Kiefer, Zähnen, Kiefergelenken und Kaumuskulatur bei Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen ganzheitlich zu behandeln.
In welchem Alter sollte eine kieferorthopädische Behandlung beginnen?
Wann eine kieferorthopädische Behandlung erfolgen sollte, lässt sich nicht pauschal beantworten. Eine genaue Klärung der Zahn- und Kiefersituation kann allerding bereits sinnvoll sein, wenn das Milchgebiss vollständig ausgebildet ist (etwa mit dem 3. Lebensjahr), um Fehlentwicklungen rechtzeitig zu erkennen und zu therapieren. Eine Behandlung kann schon im Vorschulalter (1. Phase des Wechselgebisses) geboten sein, um Fehlstellungen und Kieferanomalien bereits nach dem ersten Zahndurchbruch zum bleibenden Gebiss zu diagnostizieren.
Ab wann eine therapeutische Maßnahme sinnvoll ist, hängt hingegen weniger vom Alter ab, sondern wesentlich von der individuellen Zahn- und Kieferentwicklung Ihres Kindes. Der richtige Zeitpunkt für einen ersten Besuch in unserer Praxis ist in der Regel etwa ab dem 4. Lebensjahr.
Brauche ich für die Kieferorthopädie eine Überweisung?
Für den Besuch bei uns benötigen Sie keine Überweisung. Es ist ausreichend, wenn Sie mit Ihrer Krankenversicherungskarte vorbeikommen. Vereinbaren Sie einfach einen Termin. Dies gilt gleichermaßen, wenn Sie privat versichert sind. Häufig empfiehlt Ihnen aber Ihr Zahnarzt, eine kieferorthopädische Praxis aufzusuchen.
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